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Yvonne Berg

Fachanwältin für Strafrecht

Rechtsanwältin

 

 

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Anträge im einstweiligen Rechtsschutz nach dem Gewaltschutzgesetz

Auf Antrag kann das zuständige Gericht Maßnahmen erlassen, um den Verletzten vor weiteren Verletzungen zu schützen, dies ist im Gewaltschutzgesetz geregelt. Dies ist auch nach Drohungen, Eindringen in Wohnungen oder Nachstellungen grundsätzlich möglich.


Hierzu ist es sinnvoll, die Tatvorwürfe detailliert und möglichst mit Beweisen zusammen zu stellen und gegenüber dem Gericht glaubhaft zu machen, etwa mit einer eidesstattlichen Versicherung. 


Gern helfe ich Ihnen, einen solchen Antrag zu stellen.


Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit mir auf, damit ich Ihnen die möglichen rechtlichen Schritte erläutern kann. 

Kontakt

Yvonne Berg
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht
Diplomverwaltungswirtin (FH)

 

Kollegienwall 27
49074 Osnabrück

 

Fon:0541 / 20239161
Fax:0541 / 20239139
Mobil:0175 / 3287331
E-Mail: