Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite

Yvonne Berg

Fachanwältin für Strafrecht

Rechtsanwältin

 

 

Link zur Seite versenden
 

Psychosoziale Prozessbegleitung

Verletzte können sich im Strafverfahren eines psychosozialen Prozessbegleiters bedienen, § 406 g StPO. Dieser kann zum Beispiel bei der Vernehmung während einer Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten teilnehmen.


Sie können bei vielen Stellen für solche Prozessbegleiter anfragen.


Es ist unter Umständen auch die Beiordnung des Prozessbegleiters möglich.

 

Durch die mögliche Zusammenarbeit von mir als Rechtsanwältin und der Prozessbegleitung können Sie entlastet werden.

Kontakt

Yvonne Berg
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht
Diplomverwaltungswirtin (FH)

 

Kollegienwall 27
49074 Osnabrück

 

Fon:0541 / 20239161
Fax:0541 / 20239139
Mobil:0175 / 3287331
E-Mail: