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Yvonne Berg

Fachanwältin für Strafrecht

Rechtsanwältin

 

 

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Rechtsmittel

Rechtsmittel sind die Berufung (§§ 312 ff. StPO) oder die Revision (§§ 323 ff. StPO) oder die Beschwerde (§§ 304 ff. StPO).


Die Berufung und Revision führen zunächst zur Hemmung der Rechtskraft und verhindern die Vollstreckung (dies ist der Suspensiveffekt). Sie heben die Sache in die nächste Instanz (dies ist der Devolutiveffekt), so dass ein anderes Gericht mit anderen Richtern über das Rechtsmittel entscheiden wird.


Zudem gibt es die außerordentlichen Rechtsbehelfe (Wiedereinsetzung in den vorigen  Stand gem. §§ 44 ff. StPO und Wiederaufnahme des Verfahrens gem. §§ 359 ff. StPO).


Wichtig ist es, die Vorschriften zu Fristen einzuhalten.


Bei Berufung und Revision ist grundsätzlich eine Frist von einer Woche seit der Verkündung einzuhalten.


Bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl (hier gibt es keinen Devolutiveffekt, so dass das gleiche Gericht nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl in einer Hauptverhandlung entscheidet) gilt eine Frist von zwei Wochen seit der Zustellung (§ 410 StPO).


Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt vor Ablauf der Frist mit mir auf, um ein Rechtsmittel einzulegen und den Eintritt der Rechtskraft zu verhindern. Zur Fristberechnung ist bei Zustellungen besonders das Zustelldatum wichtig, das bei Zustellungen mittels Postzustellungsurkunde in der Regel durch den Zusteller auf dem gelbem Umschlag notiert wurde. Bewahren Sie daher alle Papiere und auch die Umschläge gut auf. 

Kontakt

Yvonne Berg
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht
Diplomverwaltungswirtin (FH)

 

Kollegienwall 27
49074 Osnabrück

 

Fon:0541 / 20239161
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