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Yvonne Berg

Fachanwältin für Strafrecht

Rechtsanwältin

 

 

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Hauptverfahren

Nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht wird Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Der Beschuldigte wird mit der Eröffnung des Hauptverfahrens zum „Angeklagten“.


Je nach Umgang und Schwierigkeit kann auch an mehreren Verhandlungstagen verhandelt werden.


In der Hauptverhandlung hat der Angeklagte weiter das Recht zu schweigen oder er kann sich zur Anklage äußern. 


In der Verhandlung können Zeugen vernommen werden, Urkunden verlesen werden, Sachverständige können ihr Gutachten erstatten, es können Bilder oder Gegenstände in Augenschein genommen werden.


Es können Beweisanträge gestellt werden.

 

Am Ende der Hauptverhandlung erfolgen die „Plädoyers“, die Schlussvorträge des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft, ggf. des Nebenklägers oder der Nebenklagevertretung, und der Verteidigung, der Angeklagte hat die Gelegenheit zum letzten Wort.

 

Das Gericht entscheidet sodann über Verurteilung oder Freispruch und gegebenenfalls das Strafmaß und begründet das Urteil.
 

Kontakt

Yvonne Berg
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht
Diplomverwaltungswirtin (FH)

 

Kollegienwall 27
49074 Osnabrück

 

Fon:0541 / 20239161
Fax:0541 / 20239139
Mobil:0175 / 3287331
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