Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite

Yvonne Berg

Fachanwältin für Strafrecht

Rechtsanwältin

 

 

Link zur Seite versenden
 

Zwischenverfahren

Sollte die Staatsanwaltschaft die Anklage zum Gericht erhoben haben, ermöglicht das Gericht die Gelegenheit zur Stellungnahme oder zu Beweisanträgen. 


Auch hier gilt zunächst die Empfehlung zu Schweigen. 

 

Das gilt jedenfalls solange, bis die Akte des Gerichts eingesehen werden konnte und die mögliche Verteidigung unter Abwägung der möglichen Schritte zwischen Ihnen mit mir als Verteidigerin besprochen werden konnten.


Möglich sind Beweisanträge und andere Antragstellungen.


Das Gericht entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens oder lehnt die Eröffnung ab.

Kontakt

Yvonne Berg
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht
Diplomverwaltungswirtin (FH)

 

Kollegienwall 27
49074 Osnabrück

 

Fon:0541 / 20239161
Fax:0541 / 20239139
Mobil:0175 / 3287331
E-Mail: